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   VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15   

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VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15 (https://dejure.org/2017,31941)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31.05.2017 - 1 K 2184/15 (https://dejure.org/2017,31941)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 1 K 2184/15 (https://dejure.org/2017,31941)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Nach dem Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.05.2015 - 2 BvL 17/09 - zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Kläger das Verfahren am 22.05.2015 wieder aufgenommen.

    Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens durch den Kläger trägt er vor, das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Urteilen vom 05.05.2015 (2 BvL 17/09) und 17.11.2015 (2 BvL 19/09) Grundsätze für die Vereinbarkeit der Besoldung mit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation aufgestellt.

    Vielmehr entsprechen die nicht abgesenkten Dienstbezüge in den Jahren 2012 bis 2015 den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a.- juris.

    "Das beklagte Land weist nach Überzeugung der Kammer allerdings zutreffend darauf hin, dass die - lediglich punktuell über einen Zeitraum von drei Jahren wirkende - Absenkungsregelung des § 23 Abs. 1 LBesGBW nicht an den mit der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten und volkswirtschaftlich nachvollziehbaren Parametern zu messen ist (vgl. zu diesen BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, NJW 2015, S. 250 = BVerfGE 139, 64).

    Diese dienen dem Bundesverfassungsgericht dazu, im Wege einer relationalen Betrachtungsweise zu überprüfen, ob im Verlauf eines Zeitraums der zurückliegenden 15 Jahre - dies entspricht etwa der Hälfte der Lebensdienstzeit eines Richters oder Staatsanwalts (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, NJW 2015, S. 250 = BVerfGE 139, 64) - die Alimentation der betroffenen Richter und Staatsanwälte insgesamt auf ein evident unzureichendes Niveau abgesunken ist.".

    Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09-, BVerfGE 139, 64-148.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    [57] 1. a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 126, 400 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, juris.

    [129] 5. Die Festlegung der Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber ist an die Einhaltung prozeduraler Anforderungen geknüpft (vgl. BVerfGE 130, 263 ).

    Diese Anforderungen treffen ihn insbesondere in Form von Begründungspflichten (vgl. BVerfGE 130, 263 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15

    Besoldungseinbuße bei freiwilligem Wechsel des Lehrers in ein anderes Bundesland

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    In seinem Beschluss vom 30.05.2016 (4 S 471/15) habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die achtprozentige Absenkung eines Bundeslandwechslers als nicht verfassungswidrig betrachtet.

    Die Absenkung des Grundgehalts ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie schon den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG nicht genügende Dienstbezüge weiter vermindern würde (vgl. zur unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 - Rn. 6, juris).

    Einen Anspruch auf Ausgleich einer Besoldungsminderung, die durch eine freiwillige bundesländerübergreifende Versetzung eintritt, gibt es nicht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 - und Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 -).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

    Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (BVerfGE 124, 199 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Welche Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Ungleichbehandlungen zu stellen sind, hängt wesentlich davon ab, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 126, 400 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht; aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte).

    Das Bemühen, Ausgaben zu sparen, reicht zwar im Besoldungsrecht regelmäßig nicht aus, um eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Personengruppen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 19, 76 ; 76, 256 ; 93, 386 ; 114, 258 ); ergänzende fiskalische Erwägungen sind jedoch durchaus zulässig (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung hat erst nach 1949 Eingang in das Beamtenrecht des Bundes und der Länder gefunden (vgl. BVerfGK 12, 234 ) und steht grundsätzlich zur freien Disposition des Besoldungsgesetzgebers, der sie - einheitlich für alle ihm zugehörigen Beamten - im Rahmen der allgemeinen grundgesetzlichen Bindungen jederzeit für die Zukunft mindern oder streichen kann, soweit sich die Bezüge in ihrer Gesamthöhe noch als amtsangemessen darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 -, JZ 1968, S. 61; BVerfGE 44, 249 ; 49, 260 ; 117, 330 ).

    Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht; aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht; aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte).

    [61] d) Beim Erlass besoldungsrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ; 107, 257 ; 110, 353 ).

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • EuGH, 21.12.2016 - C-539/15

    Bowman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2014 - 4 S 129/14

    Zulässigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach BesG BW 2010 § 23 Abs 1 und

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14

    Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05

    Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch vorübergehenden Aufschub der linearen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 4 S 1094/15

    Amtsangemessenheit der Richterbesoldung 2009 in Baden-Württemberg; kinderreicher

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

  • BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02

    Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63

    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 412/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1955/05

    Sonderzahlung bei Wechsel des Bundeslandes - keine Ausdehnung der

  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 4 S 2217/08

    Sonderzahlung - Ernennung eines Beamten vor dem 31.12.2004 - Beurlaubung ohne

  • VG Trier, 12.09.2017 - 7 K 9764/16

    Amtsangemessene Alimentation der Besoldungsgruppe A 8 in Rheinland- Pfalz im

    Ungeachtet der Frage, ob ein Parameter - wie vom Beklagten vorgetragen - grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn die Grenzwerte sowohl im Prüf- als auch im Kontrollzeitraum erfüllt sind (so VG Köln, Urteil vom 3. Mai 2017, a. a. O., Rn. 188; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. März 2016 - 12 K 1012/14 -, Rn. 452, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Mai 2017 - 1 K 2184/15 -, Rn. 77, juris; ablehnend Stuttmann, NVwZ 2015, 1007; vorsorglich geprüft vom OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2016 - OVG 4 B 35.12 -, Rn. 54, juris,) oder ob dieser Zeitraum nur relevant wird, wenn Anhaltspunkte für statistische Ausreißer vorliegen (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. April 2017, a. a. O., Rn. 75; VG Bremen, Vorlagebeschluss vom 17. März 2016, a. a. O., Rn. 43) - wozu die Kammer neigt, weil andernfalls letztlich nicht die Entwicklung der Parameter in den streitgegenständlichen Jahren ausschlaggebend wäre -, spricht der Umstand, dass die Parameter 2. und 3. im Kontrollzeitraum nicht erfüllt sind, während die Ergebnisse zum Prüfzeitraum statistisch verzerrt sind, jedenfalls im Rahmen der hier erforderlichen Gesamtbetrachtung für die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation.
  • VG Saarlouis, 23.10.2018 - 2 K 2076/15

    Vorlagebeschluss zur Besoldung der saarländischen Richter (Besoldungsgruppe R 1)

    dazu: VG Karlsruhe, Vorlagebeschluss vom 15.12.2016 - 6 K 4048/14 - und VG Sigmaringen, Urteil vom 31.5.2017 - 1 K 2184/15 -, beide Juris.
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